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Der Mitgliederversammlung obliegen:

  1. die Wahl des Vorstandes und des Rechnungsprüfers, 
  2. die Entgegennahme des Jahresberichtes, der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes, 
  3. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 
  4. die Beschlussfassungen über Änderungen der Geschäftsordnung und Auflösung der Fachgruppe, 
  5. die Abstimmung über Anträge

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel während der Jahrestagung statt.

Sie vereinigt insbesondere:

  • Chemiker, Biologen, Limnologen,
  • Hygieniker, Hydrogeologen, Hydrologen,
  • Ingenieure,
  • Wasserfachliche Verbände,
  • Wasserversorgungsunternehmen,
  • Wasserfachliche Ämter
  • sowie Institute und Firmen.

Die Mitgliederversammlung wählt den:

  • Vorstandsvorsitzenden
  • 2 Stellvertreter und die
  • Beisitzer

Das Vorstandssekretariat erledigt die anfallenden Arbeiten für die Vorstandssitzungen und die Organisation der Jahrestagung.
Der Vorstand zeichnet verantwortlich für die Herausgabe der Mitgliederzeitschrift "Vom Wasser - Das Journal" und die Veröffentlichung der DEV - Deutsche Einheitsverfahren.
Der Vorstand der Wasserchemischen Gesellschaft arbeitet mit dem Vorstand der Gesellschaft Deutscher Chemiker zusammen.


Geschäftsordnung der Wasserchemischen Gesellschaft

Arbeitsordnung für die Ausschüssse der Wasserchemischen Gesellschaft