Der Mitgliederversammlung obliegen:
- die Wahl des Vorstandes und des Rechnungsprüfers,
- die Entgegennahme des Jahresberichtes, der Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes,
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- die Beschlussfassungen über Änderungen der Geschäftsordnung und Auflösung der Fachgruppe,
- die Abstimmung über Anträge
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel während der Jahrestagung statt.
Sie vereinigt insbesondere:
- Chemiker, Biologen, Limnologen,
- Hygieniker, Hydrogeologen, Hydrologen,
- Ingenieure,
- Wasserfachliche Verbände,
- Wasserversorgungsunternehmen,
- Wasserfachliche Ämter
- sowie Institute und Firmen.
Die Mitgliederversammlung wählt den:
- Vorstandsvorsitzenden
- 2 Stellvertreter und die
- Beisitzer
Das Vorstandssekretariat erledigt die anfallenden Arbeiten für die Vorstandssitzungen und die Organisation der Jahrestagung.
Der Vorstand zeichnet verantwortlich für die Herausgabe der Mitgliederzeitschrift "Vom Wasser - Das Journal" und die Veröffentlichung der DEV - Deutsche Einheitsverfahren.
Der Vorstand der Wasserchemischen Gesellschaft arbeitet mit dem Vorstand der Gesellschaft Deutscher Chemiker zusammen.